Die Inanspruchnahme eines qualifizierten Verkehrsanwalts lohnt sich häufig schon bei kleineren Verkehsrverstößen. So können schon vergleichsweise kleine Verkehrsdelikte auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg nach sich ziehen. Ihr Punktestand in Flensburg wiederum hat bei Erreichen der Punktegrenze die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Wehren Sie sich deshalb nicht erst, wenn es zu spät ist. Egal ob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verkehrsverstoß – mit speziellem Fachwissen und mittels Akteneinsicht haben Sie gute Chancen, sich in einem Bußgeldverfahren erfolgreich zu verteidigen. Ich kenne die zahlreichen Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsmessungen und Rotlichtüberwachung.
Chancen für sinnvolle Verteidigungsansätze finden sich im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht selten im Bereich des Verfahrensrechts. Das Bußgeldverfahren in der Folge von Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich weitgehend nach den Regelungen der Strafprozessordnung. Rechtsanwälte ohne spezifische Erfahrung unterlassen es immer wieder, die Verteidigungsmöglichkeiten der Strafprozessordnung gezielt zum Einsatz zu bringen.
Viele im Bußgeldkatalog geregelte Bußgeldtatbestände werden mit einem Fahrverbot sanktioniert. Ausnahmen von Fahrverboten sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Auch dieser Bereich der Strafverteidigung darf nicht unterschätzt werden: Die Rechtsprechung der Obergerichte ist von außerordentlich detaillierten Besonderheiten geprägt. Ich berate Sie individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Wichtig ist es, dass Sie sich bereits frühzeitig an mich wenden. Wer als Betroffener mit einer Ordnungswidrigkeit (beispielsweise durch einen Anhörungsbogen oder die Polizei) konfrontiert wird, sollte keine Angaben zur Sache machen. Dies gilt in besonderem Maße bei der Frage, wer wann welches Fahrzeug geführt hat. Im Falle des Erhalts eines Bußgeldbescheids gilt es Fristen zu wahren und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Informieren Sie sich noch heute über Ihre Rechte. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt in vielen Fällen die Kosten der Beratung und Vertretung.
Erfolg hat einen Grund. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht stehe ich Ihnen als kompetenter Partner für sämtliche Fragen rund um den Straßenverkehr zur Verfügung.